Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Vermoegensuebertragung Hamburg, Erbvertrag nahe Buchholz in der Nordheide, Vorsorgevollmacht Hamburg, Vorweggenommene Erbfolge Pinneberg, Privatschriftliches Testament Hamburg, Testamentserrichtung nahe Reinbek, Kanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Notarieller Erbvertrag nahe Quickborn