Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Erbrecht - Blog
Nehmen eingetragene Vereine im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vor, so muss die Seite ein vollständiges Impressum aufweisen.
Landgericht Essen, Urteil vom 26.04.2012
Wer illegal Daten ins Netz stellt muss mit einer Klage an jedem beliebigen Ort rechnen, an dem das Werk abrufbar ist.
Landgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 18.07.2012
Ein westfälischer Hotelier muss einem Gast 6.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.11.2012
Führt das Einschlafen mit einer Zigarette zu einem Brand so muss der Verursacher der Versicherung die geleistete Schadensregulierung wegen grober Fahrlässigkeit erstatten.
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 22.03.2012
Ein Bild gilt im Internet auch dann als "öffentlich zugänglich gemacht", wenn es nur mittels direkter Eingabe einer aufwendigen URL sichtbar ist.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012
Aufgrund der vielfältigen Darstellungsmöglichkeiten wohnt Nachrichtentexten eine individuelle Prägung inne, aufgrund derer sie unter den Urheberschutz fallen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte muss nicht zu einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht führen.
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2012
Haus- und Ziergärten mit mehr als 2500 qm Fläche sind unter Umständen als landwirtschaftliche Unternehmen anzusehen und unterliegen damit der Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sozialgericht Marburg, Urteil vom 12.10.2012
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
Dient die kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses alleine der Umgehung der Regelungen zu Betriebsübergängen, ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2012