Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


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Versicherungszahlungen sind in der Insolvenz regelmäßig an den Insolvenzverwalter zu leisten, wobei die Ursache der Zahlung meistens irrelevant ist.
Landgericht Coburg, Urteil vom 25.09.2008
Eine Software zum Download der Videos von der Website MyVideo stellt einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar und darf aus diesem Grund nicht mehr hergestellt, vertrieben oder zu gewerblichen Zwecken besessen werden.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.04.2013
In einer Wohngemeinschaft kann der Hauptmieter nicht für Urheberrechtsverstöße der Mitbewohner zur Verantwortung gezogen werden.
Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
Die filmische Darstellung "sexueller Vorgänge in primitiver Weise" fällt nicht unter den Schutz des Urheberrechts.
Landgericht München, Urteil vom 29.05.2013
Wer sich auf dem Weg zur Arbeit von seinen Hund verabschiedet und dabei stürzt, muss nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verzichten.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013
Eine private Zahnzusatzversicherung muss nicht für die Behandlungskosten aufkommen, wenn die Heilbehandlung vor dem Vertragsschluss begonnen hat.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2013
Der Tod infolge einer Hautverletzung mit anschließender Infektion kann entgegen der Versicherungsbedingungen ein Versicherungsfall sein, wenn eine tiefer gehende Verletzung der Haut nicht ausgeschlossen werden kann.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2013
Wer gegenüber seiner Versicherung bewusst falsche Angaben tätigt muss mit einem Totalverlust des Versicherungsschutzes rechnen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2013
Werden Polizeibeamte während ihres Einsatzes gefilmt oder fotografiert dürfen sie die Personalien der Handelnden feststellen.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.06.2013
Auch wenn Angehörige eine Kontovollmacht besitzen kann die Rentenversicherung sie nicht unbedingt für Rentenzahlungen nach dem Tod des Rentners in die Haftung nehmen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.05.2013
 
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