Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Überhöhte Gebühr für Akteneinsicht

Die Gebühr für eine Akteneinsicht ist überhöht und unangemessen, wenn sie abschreckende Wirkung hat.

Für die Einsichtnahme in Behörden- und Gerichtsakten dürfen zwar Gebühren erhoben werden, allerdings müssen diese angemessen sein und dem Verwaltungsaufwand entsprechen. Ein deutliches Indiz für eine Unangemessenheit liegt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vor, wenn die Gebührenhöhe abschreckende Wirkung entfaltet. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Behörde für die Einsichtnahme in eine Bauakte 150 Euro verlangt, ohne dass dies durch den Umfang der Akte und den Aufwand für den Versand gerechtfertigt wäre.

 
[mmk]
 
Ausgleich Vorempfaenge nahe Stade, Nacherbfolge nahe Norderstedt, Eigenhaendiges Testament Glinde, Gesetzliche Erben Hamburg, Notarieller Erbvertrag Hamburg, Dauertestamentsvollstreckung nahe Pinneberg, Erbfolgenbestimmung Finkenwerder, Letztwillige Verfuegung Finkenwerder, Testamentsformen Buchholz in der Nordheide, Rechtsanwalt nahe Norderstedt