Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Die Doppelversicherung bei einem KFZ-Gespann

Sind Zugfahrzeug und Anhänger eines Gespanns bei verschieden Versicherungen versichert, trifft diese bei einem Schaden eine anteilige Haftung.


Das Gericht teilte mit, dass in solchen Fällen regelmäßig vom Vorliegen einer sogenannten Doppelversicherung auszugehen ist, bei welcher die eine Versicherung der anderen Versicherung einen hälftigen Ausgleich im Innenverhältnis zu zahlen hat. Dabei bedarf es für die Zahlungsverpflichtung der Anhängerversicherung nicht des Nachweises, dass dieser auch einen eigenen Beitrag zur Ursache des entstandenen Schadens geleistet hat. Denn in einem solchen Fall sind Anhänger und Zugfahrzeug rechtlich als eine Einheit zu betrachten.
 
Oberlandesgericht Celle, Urteil OLG CE 14 U 191 12 vom 30.04.2013
Normen: § 59 II VVG a.F.
[bns]

 
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