Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Zum Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters bei gewerblichen Mieträumen

Das Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters beendet nicht nur das Mietverhältnis zwischen dem insolventen Mieter und dem Vermieter, sondern auch das Verhältnis zwischen dem Vermieter und einem nicht insolventen Mitmieter.


Diese Ansicht ausführend, begründete das OLG Hamburg seine Rechtsauffassung mit dem Umstand, dass der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses eine besondere Bedeutung zukommt und die vertraglich geschuldete Überlassung der Mietsache unteilbar ist.

Im Widerspruch zu anderen Ansichten in der Literatur schloss sich das OLG mit seiner Entscheidung gleichlautenden anderen Urteilen an, wonach das Sonderkündigungsrecht des Verwalters für und gegen sämtliche an dem Mietverhältnis beteiligte Parteien wirkt.
 
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil OLG HH 8 U 78 11 vom 29.03.2012
Normen: § 109 I InsO
[bns]

 
Testamentsvollstrecker nahe Stade, Erbfolgenbestimmung nahe Buchholz in der Nordheide, Erbe Hamburg, Verwandtenerbfolge Hamburg, Erbrecht Hamburg, Vermoegensuebertragung Finkenwerder, Testamentserrichtung nahe Geesthacht, Privatschriftliches Testament Hamburg, Anwaltskanzlei Erbrecht nahe Wedel, Lebensversicherung Erbe Pinneberg